Brunnen

Anmeldepflicht

Jeder Brunnen, der in Deutschland gebohrt wird, ist grundsätzlich anmeldepflichtig. Das bedeutet, dass der Kommune, in der man wohnt, angezeigt werden muss, dass man vorhat, einen Brunnen zu errichten. Dies kann formlos in schriftlicher Form geschehen. Die Meldung muss Angaben zur Herkunft des Wassers und zur Verwendung enthalten.

Kommt man der Meldung nicht nach, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Die Anmeldung muss in der Regel vor Beginn der Bohrarbeiten erfolgen und ist meist nicht gebührenpflichtig. Grundsätzlich empfiehlt es sich auch vor der Maßnahme, Kontakt mit der Gemeinde- oder der Stadtverwaltung aufzunehmen, da von Kommune zu Kommune Sonderregelungen bestehen können. Eine offizielle Genehmigung ist für einen herkömmlichen Gartenbrunnen übrigens nicht vonnöten. Nach der Anmeldung kann ein Brunnenbau allerdings unter Umständen von den Behörden untersagt werden.

Genehmigungspflicht

Soll durch den Brunnen nicht einfach nur Wasser zum Gartengeißen gefördert werden, sondern auch Trinkwasser, ist eine Genehmigung notwendig. Involviert ist dann neben der Kommune auch noch das zuständige Gesundheitsamt. Ausschlaggebender Faktor dabei ist die Wasserqualität. Um diese bestimmen zu können, sind meist aufwändige Analysen und ein Ortstermin notwendig. Die Genehmigung wird in der Regel dann versagt, wenn sich aufgrund der schlechten Qualität das Wasser nicht als Trinkwasser eignet.

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